| Die Geschichte des RV Rüthen |
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Am 27. Februar 1932 trafen sich 21 Pferdefreunde zur Gründungsversammlung. Sie wählten den Postmeister Franz Maulhardt zum Vorsitzenden und stellten für den „Pferdezucht-, Reit- und Fahrverein Rüthen und Umgebung“ die erste Satzung auf. Diese Satzung enthielt unter anderem auch den Passus: „Der Verein enthält sich jeder politischen Betätigung“. Doch gleich nach der Machtübernahme Hitlers verlor der Verein seine Unabhängigkeit und wurde für die politischen Ziele des Naziregimes missbraucht. Während des 2. Weltkrieges ruhte der Reitbetrieb, da fast alle aktiven Reiter zum Militärdienst eingezogen wurden. Unter großen Schwierigkeiten wurde der Reitbetrieb nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgenommen und etwa zehn junge Reiter ließen sich regelmäßig sonntags auf dem Platz an der Windmühle au der Spitzen Warte vom Vorsitzenden Karl Rüggeberg und später von Fritz Fessner ausbilden. Bis zu Beginn der siebziger Jahre veranstaltete der Reiterverein nur unregelmäßige Turniere, da noch kein geeigneter Turnierplatz vorhanden war. Die Fuchsjagden waren damals das reitsportliche Ereignis des Jahres. Heftige Diskussionen über Hallen-Standort Ende 1971 wurden die Weichen für einen Hallenbau gestellt. Heftige Kontroversen über den Standort dieser Halle (Spitze Warte oder Oestereiden) führten zur vorübergehenden Spaltung des Vereins. Im Juli 1973 siegt die Vernunft und beide Gruppierungen einigten sich auf den Standort Spitze warte. Somit konnten regelmäßig Turnierveranstaltungen stattfinden. Was mit 21 Mitgliedern 1932 unter dem Vorsitz von franz Maulhardt begann, hat sich unter den Vorsitzenden Karl Rüggeberg, Kasper Biermann, Hugo Miebach, Dr. Karl Rüggeberg, Fritz Schulte-Hötte, Wilhelm von Garrel, Georg Henze und Heinrich Schulte-Hötte zu einem renommierten Verein mit 380 Mitgliedern entwickelt. (Auszug aus "DER PATRIOT" Nr. 232; Jahr 2007) |
| Vereinsvorstand |
Der Vorstand des RV Rüthen besteht aus folgenden Personen:Der Vorstand: 1. Vorsitzender: Wilhelm Hage 2. Vorsitzender: Josef Rustige-Canstein Geschäftsführer: Burkhardt Dicke Schatzmeister: Christoph Hackländer Beirat: Georg Henze, sen. Anne Gudermann (Presse) Charlotte Untiedt Friederieke Röper Der Jugendvorstand des RV Rüthen besteht aus folgenden Personen: Der Jugendvorstand: Jugendwart: Tanja Küke 2. Jugendwart: Franzis Fisch 1. Jugend-Sprecher: Kristina Ebbers 2. Jugend-Sprecher: Eva Krewett Jugendkasse: Franzis Fisch Beirat: Anna Becker Inga Lehmann Laura Penopp
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| Preislisten Stand Jan. 2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Informationen zu den Reitkarten: Die Reitkarten bzw. die Voltikarten kann man bei Foto Dusny in Rüthen kaufen. * zusätzlich dazu kommt noch die Hallennutzung** keine Hallennutzungs-Gebühr zusätzlich nötig |
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Informationen zu den Mitgliederzahlen |
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Die aktuellen Mitgliederzahlen werden in Kürze hier erscheinen.
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Die Vereinssatzung |
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Satzung Des Reiterverein Rüthen u. Umgebung e.V. § 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
§ 3 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft können erwerben Freund und Gönner des Pferdesports im Vereinsgebiet, desgleichen juristische Personen privaten oder öffentlichen Rechts. § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt:
Anfechtung der Berufung an die die Mitgliederversammlung kann gewährt werden. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen; sie sind jedoch zur Zahlung des Beirages bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres verpflichtet § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Mitglieder des Vereins haben Anspruch auf Unterstützung und Förderung durch den Verein im Rahmen der Satzung. Kein Mitglied hat oder erhält irgenwelche Sonderrechte.
Die Mitglieder sind verpflichtet:
§ 7 Organe des RV RuU
1.1 Die Mitgliederversammlung
1.2 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
1.3
2. Der Vorstand 2.1 Der Vorstand besteht aus
2.2 Der Vorstand wird, bis auf die Jugendwarte, von der Mitglieder Versammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt; Wiederwahl ist möglich. Hinweis: Siehe Satzungsänderung vom 10.01.86 Scheidet ein Mirglied des Vorstandes vorzeitig aus, so ist spätestens in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu wählen. Bis zur Neuwahl kann der Vorstand ein Mitglied des Vereins mit den Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes betrauen 2.3 Dem Vorstand obliegt:
2.4 Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag eines Vorstandsmitglied innerhalb von 3 Tagen einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn weigstens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende 2.5 Der Vorsitzende allein vertritt den RV RuU gerichtlich und außergerichtlich oder der zweite Vorsitzende und der Geschäftsführer gemeinsam im Sinne des § 26 BGB. 2.6 Der Vorsitzende des RV RuU oder der 2. Vorsitzende beruft und leitet alle Vorstands- und Mitgliederversammlungen. Der RV RuU-Vorstand entscheidet mir einfacher Mehrheit. Wird von dem Beschluss ein Mitglied des Vorstandes betroffen, so scheidet er bei der Abstimmung aus. 2.7 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des RV RuU gemäß den Beschlüssen und Weisungen des Vorstandes. 2.8 Der Kassenwart erledigt die Kassengeschäfte nach den Beschlüssen und Weisungen des Vorstandes. 2.9 Der Schriftführer erledigt die schriftlichen Vorgänge und führt die Protokolle gemäß den Beschlüssen und Weisungen des Vorstandes. 2.10 Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern unter 16 Jahren gewählt und vertreten diese Mitglieder der RV RuU im Vorstand. Im Jugendausschuss des Verbandes der Reitervereine des Kreises Lippstadt und außerhalb des Vereins. 2.11 Alle weiteren, nicht fixierten, doch satzungsmäßigen Aufgaben des Vorstandes werden aufgrund den Vorstandsbeschlüssen von den einzelnen Mitgliedern übernommen. 3. Der Beirat 3.1 Der Beirat besteht aus:
3.2 Der Beirat unterstützt den Vorstand und berät gemeinsam mit dem Vorstand. Der Beirat erledigt bestimmte satzungsmäßige Aufgaben. Diese Aufgaben werden durch Vorstandsbeschlüsse fixiert und dann an den Beirat oder an einzelne Mitglieder delegiert. § 8 Die Jugendordnung Die Jugendordnung ist fester Bestandteil der RV RuU- Satzung. Sie sichert die Stellung der Mitglieder unter 16 Jahre innerhalb des RV RuU. Die Reiterjugend des RV RuU umfasst alle ordentlichen Mitglieder unter 16 Jahren. § 9 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 10 Redaktionelle Änderungen an der Satzung Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen an der Satzung vorzunehmen. gez. Wilhelm v. Garrel (1. Vorsitzender) gez. Georg Henze (2. Vorsitzender) gez. Christa Rustige Canstein (Geschäftsführer)
Die oben genannte Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.Dec.1979 unter Tagesordnungspunkt „8. Satzungsänderung in der angekündigten und vorgelegten Form einstimmig beschlossen.“
Satzungsänderung vom 10.01.86
„Der Vorstand des RV RuU bis auf den Jugendwart wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre, aber jeweils um 2 Jahre versetzt gewählt. Die vorstehende Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.“
gez. Georg Henze sen. (1. Vorsitzender) gez. Werner Arens (Geschäftsführer)
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